Gesellschaftsvertrag
Vertrag zwischen den Gesellschaftern einer GmbH.
Der Gesellschaftsvertrag (auch „Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft" bei der Einpersonen-GmbH) regelt die Grundordnung der GmbH: Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital, Stammeinlagen, Geschäftsführung, Vertretungsbefugnis, Beschlussfassung, Geschäftsjahr und Auflösung. Er muss notariell beurkundet werden. Mustertexte gibt es bei WKO und Notariatskammer, individuelle Anpassungen sind insbesondere bei mehreren Gesellschaftern oder Investoren empfehlenswert.
Vertiefung
Mehr Praxisdetails findest du im ausführlichen Leitfaden.
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