Gesellschafter
Inhaber einer Stammeinlage an einer GmbH.
Gesellschafter sind die natürlichen oder juristischen Personen, die Stammeinlagen an einer GmbH halten. Sie üben ihre Rechte über die Generalversammlung aus, beschließen über Jahresabschluss, Ausschüttung, Bestellung der Geschäftsführung und Satzungsänderungen. Eine GmbH kann von einem Einzelgesellschafter oder von mehreren Personen gehalten werden. Anteile sind nur durch notariell beurkundeten Abtretungsvertrag übertragbar.
Vertiefung
Mehr Praxisdetails findest du im ausführlichen Leitfaden.
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