Notar
Öffentlich bestellter Träger der notariellen Beurkundung.
Der Notar ist in Österreich für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags einer GmbH und für die Anmeldung beim Firmenbuch zuständig. Notarielle Beurkundung ist für die Gründung verpflichtend (Ausnahme: vereinfachte elektronische Gründung der Einpersonen-GmbH). Die Notargebühren richten sich nach dem Notariatstarifgesetz und liegen für eine Standard-GmbH-Gründung bei rund 800–1.500 € abhängig von Stammkapital, Beilagenumfang und Bundesland.
Vertiefung
Mehr Praxisdetails findest du im ausführlichen Leitfaden.
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