Kleinunternehmerregelung
USt-Befreiung bei niedrigem Jahresumsatz.
Unternehmer mit einem Nettoumsatz unter 35.000 € pro Kalenderjahr sind in Österreich von der Umsatzsteuer befreit. Sie müssen keine USt ausweisen, dürfen aber auch keine Vorsteuer abziehen. Die Regelung ist für reine B2C-Geschäfte mit niedrigen Eingangskosten attraktiv, für B2B-Startups meist nicht, da sie auf Vorsteuerabzug aus Tools, Beratung und Hosting verzichten. Eine Option zur Regelbesteuerung ist möglich und bindet für fünf Jahre.
Vertiefung
Mehr Praxisdetails findest du im ausführlichen Leitfaden.
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