Stammeinlage

Anteil eines Gesellschafters am Stammkapital.

Die Stammeinlage ist der von einem einzelnen Gesellschafter übernommene Teil des Stammkapitals. Bei mehreren Gesellschaftern muss die Summe aller Stammeinlagen dem Stammkapital entsprechen. Mindestens 25 % jeder Stammeinlage, jedoch in Summe mindestens 5.000 €, müssen vor der Anmeldung im Firmenbuch tatsächlich eingezahlt werden. Die Stammeinlage definiert auch die Beteiligungsquote und damit die Stimmrechte und Gewinnansprüche des jeweiligen Gesellschafters.

Vertiefung

Mehr Praxisdetails findest du im ausführlichen Leitfaden.

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