Reglementiertes Gewerbe
Gewerbe mit Befähigungsnachweis.
Ein reglementiertes Gewerbe darf nur ausgeübt werden, wenn ein Befähigungsnachweis erbracht wird, etwa eine Meisterprüfung, ein einschlägiges Studium oder mehrjährige Berufspraxis. Beispiele: Mechatroniker, Elektrotechniker, Immobilientreuhänder, Versicherungsvermittler. Wer den Nachweis nicht selbst erbringt, kann einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen, der ihn erbringt. Die Anforderungen sind in der jeweiligen Befähigungsverordnung definiert.
Vertiefung
Mehr Praxisdetails findest du im ausführlichen Leitfaden.
Verwandte Begriffe