Reglementiertes Gewerbe

Gewerbe mit Befähigungsnachweis.

Ein reglementiertes Gewerbe darf nur ausgeübt werden, wenn ein Befähigungsnachweis erbracht wird, etwa eine Meisterprüfung, ein einschlägiges Studium oder mehrjährige Berufspraxis. Beispiele: Mechatroniker, Elektrotechniker, Immobilientreuhänder, Versicherungsvermittler. Wer den Nachweis nicht selbst erbringt, kann einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen, der ihn erbringt. Die Anforderungen sind in der jeweiligen Befähigungsverordnung definiert.

Vertiefung

Mehr Praxisdetails findest du im ausführlichen Leitfaden.