Gewerbe
Behördlich angemeldete selbständige Erwerbstätigkeit.
Ein Gewerbe ist eine selbständige, regelmäßig ausgeübte und auf Gewinn gerichtete Tätigkeit, die der Gewerbeordnung (GewO) unterliegt. Es wird zwischen freien (kein Befähigungsnachweis), reglementierten (Befähigungsnachweis erforderlich) und Teilgewerben unterschieden. Die Anmeldung erfolgt bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat und ist sofortwirksam. Ohne gültiges Gewerbe ist keine operative Tätigkeit erlaubt, auch nicht für eine eingetragene GmbH.
Vertiefung
Mehr Praxisdetails findest du im ausführlichen Leitfaden.
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