KESt (Kapitalertragsteuer)
Steuer auf Ausschüttungen und Kapitalerträge.
Die Kapitalertragsteuer beträgt 27,5 % auf Gewinnausschüttungen einer GmbH an ihre Gesellschafter sowie auf andere Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen aus Wertpapieren). Die KESt wird direkt an der Quelle einbehalten, die GmbH führt sie an das Finanzamt ab. Zusammen mit der Körperschaftsteuer ergibt sich bei Vollausschüttung eine effektive Gesamtbelastung von rund 44,75 % (mit dem KöSt-Satz seit 2024).
Vertiefung
Mehr Praxisdetails findest du im ausführlichen Leitfaden.
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