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FlexCo Österreich: Die Rechtsform für Startups

Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo) ist seit 2024 die neue Rechtsform für österreichische Startups. Was sie kann, was sie kostet, ob sie zur GmbH passt.

Von Redaktion basis0814 min LesezeitStand: April 2026

Mit dem Flexible-Kapitalgesellschaften-Gesetz (FlexKapGG) trat 2024 in Österreich eine neue Rechtsform in Kraft, die den Spagat zwischen klassischer GmbH und international üblichen Startup-Vehikeln versucht: die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo). Sie soll Startups mit mehreren Finanzierungsrunden, vielen Mitarbeiterbeteiligten und schnellen Strukturänderungen das Leben erleichtern, ohne dass sie nach Estland oder Delaware ausweichen müssen.

Dieser Leitfaden zeigt, was die FlexCo wirklich kann, wo sie sich von der GmbH unterscheidet, was die Gründung kostet und wann die Rechtsform passt.

Was ist die FlexCo?

Die FlexCo ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, eigener Steuerpflicht und beschränkter Haftung der Gesellschafter, in dieser Hinsicht funktioniert sie wie eine GmbH. Der zentrale Unterschied liegt in den Strukturmöglichkeiten:

  • Stimmrechtslose Anteile sind möglich, etwa für Mitarbeiterbeteiligungen oder Investorenklassen.
  • Unternehmenswert-Anteile als spezielle Anteilsklasse für Mitarbeiter mit aufgeschobener Besteuerung.
  • Erleichterte Beschlussfassung über elektronische Umlaufbeschlüsse, ohne notarielle Form für viele Standardfälle.
  • Reduzierte Notar-Pflichten für die Übertragung von Geschäftsanteilen unter bestimmten Bedingungen.
  • Mindeststammkapital identisch zur GmbH bei 10.000 € (5.000 € Bareinlage).

Wo sich die FlexCo von der GmbH unterscheidet

MerkmalGmbHFlexCo
Mindeststammkapital10.000 €10.000 €
Bareinlage5.000 €5.000 €
Stimmrechtslose Anteilenur eingeschränktja
Unternehmenswert-Anteile (UWA)neinja
Anteilsübertragung ohne Notarneinunter bestimmten Bedingungen
Umlaufbeschlüsse elektronischbeschränkterweitert
Mitarbeiterbeteiligung mit Steueraufschubkomplexstrukturell vorgesehen
Bilanzpflichtjaja
KöSt-Satz23 %23 %
Internationale Wahrnehmungetabliertneu

Unternehmenswert-Anteile als Kernfeature

Das wichtigste Argument für die FlexCo ist die Unternehmenswert-Anteilsklasse (UWA). Sie wurde geschaffen, um das in Österreich notorische „Dry-Income-Problem" bei Mitarbeiterbeteiligungen zu lösen.

Klassisch gilt: Wer als Mitarbeiterin Geschäftsanteile zu einem Vorzugspreis erhält, muss die Differenz zwischen Marktwert und Vorzugspreis sofort als Lohnbestandteil versteuern, auch wenn ihr noch kein Cash zugeflossen ist. Bei einer wertvollen Pre-Seed-Runde kann das eine Steuerlast von zehntausenden Euro bedeuten, die der Mitarbeiterin gar nicht zur Verfügung stehen.

Mit der UWA wird die Versteuerung bis zur Veräußerung oder zum Ausscheiden aufgeschoben. Erst wenn die Mitarbeiterin tatsächlich Liquidität aus den Anteilen zieht, fällt die Lohnsteuer an. Das ist die strukturelle Voraussetzung für ESOP-Modelle nach US-Vorbild in Österreich.

Wann ist die FlexCo die richtige Wahl?

Die FlexCo lohnt sich besonders, wenn ein oder mehrere der folgenden Punkte zutreffen:

  • Mitarbeiterbeteiligung als wesentliches Vergütungsinstrument geplant ist
  • Mehrere Finanzierungsrunden mit unterschiedlichen Investorenklassen erwartet werden
  • Internationale Investoren beteiligt sind, die Standardstrukturen aus US/UK/EE erwarten
  • Schnelle Strukturänderungen absehbar sind (z. B. Vesting-Anpassungen, Buy-Backs)

Sie lohnt sich nicht, wenn:

  • Die Gesellschaft langfristig von wenigen Gesellschaftern gehalten werden soll
  • Keine Mitarbeiterbeteiligung geplant ist
  • Klassische Bankfinanzierung im Vordergrund steht (Banken sind mit der GmbH vertrauter)
  • Internationale Anwaltsdienste die Komplexität nicht rechtfertigen

Gründung einer FlexCo: was anders ist

Die Gründung einer FlexCo läuft strukturell ähnlich zur GmbH-Gründung:

  1. Vorbereitung des Gesellschaftsvertrags mit den FlexCo-spezifischen Klauseln zu Anteilsklassen, UWA-Regelungen und Beschlussfassung
  2. Notarielle Beurkundung des Vertrags
  3. Bareinlage von mindestens 5.000 € auf das Geschäftskonto
  4. Antrag auf Eintragung im Firmenbuch, vergleichbar zur GmbH
  5. Steuerliche Erfassung beim Finanzamt
  6. Gewerbeanmeldung, identisch zur GmbH

Die Notarkosten für eine FlexCo liegen typischerweise etwas höher als für eine Standard-GmbH, weil der Vertrag komplexer ist (UWA-Klassen, stimmrechtslose Anteile). Rechne mit 1.500–2.500 € statt 800–1.500 €.

Steuerliche Behandlung

Die FlexCo wird körperschaftsteuerlich behandelt wie eine GmbH:

  • KöSt 23 % auf den Gewinn
  • Mindest-KöSt 500 € pro Jahr in den ersten fünf Jahren
  • KESt 27,5 % auf Ausschüttungen
  • Bilanzpflicht ab Tag eins

Der einzige steuerliche Unterschied liegt in der Behandlung der Unternehmenswert-Anteile: Die Versteuerung beim Mitarbeiter wird aufgeschoben, die Behandlung in der Gesellschaft selbst bleibt unverändert.

Praxisbeispiel: Wann FlexCo statt GmbH

Ein Wiener AI-Startup plant von Anfang an ein ESOP-Programm für die ersten zehn Mitarbeiter, sieht zwei bis drei Finanzierungsrunden in 18 Monaten und hat zwei Co-Founder, die das Unternehmen langfristig aufbauen wollen.

  • Ohne FlexCo: GmbH-Gründung mit Phantom-Shares-Modell, weil ESOP mit echten Anteilen wegen Dry-Income wirtschaftlich für die Mitarbeiter unattraktiv ist. Phantom Shares sind aber lohnsteuerlich genauso belastet wie ein normales Bonus-Programm und schaffen keine echte Beteiligung.
  • Mit FlexCo: ESOP über Unternehmenswert-Anteile, Mitarbeiter werden echte Gesellschafter mit aufgeschobener Steuerlast. Internationale Investoren bekommen eine Struktur, die sie aus dem Lehrbuch kennen.

Die zusätzlichen 700–1.000 € Notarkosten zahlen sich amortisationsmäßig schon mit der ersten Mitarbeiterin aus, die nicht abspringt, weil das Beteiligungsmodell endlich attraktiv ist.

Häufige Fragen

Kann ich eine bestehende GmbH in eine FlexCo umwandeln?

Ja, ein Rechtsformwechsel von GmbH zu FlexCo ist gesetzlich vorgesehen, allerdings mit notariellem Aufwand verbunden. Steuerlich kann der Wechsel unter bestimmten Bedingungen steuerneutral erfolgen. Für eine im Aufbau befindliche GmbH lohnt es sich oft, gleich neu zu gründen statt umzuwandeln.

Wird die FlexCo international anerkannt?

Die FlexCo ist eine österreichische Rechtsform und wird in der EU automatisch als Kapitalgesellschaft anerkannt. Außerhalb der EU (USA, UK, Schweiz) hängt es vom konkreten Anwendungsfall ab, in der Regel funktioniert sie aber wie eine Limited Liability Company. Wichtig: Ausländische Investoren sind die Rechtsform noch nicht gewohnt, eine kurze Erklärung im Investmentmemorandum schadet nicht.

Was passiert mit den UWA, wenn die Mitarbeiterin das Unternehmen verlässt?

Das hängt von der konkreten Vesting-Klausel im Beteiligungsprogramm ab. Üblich ist eine Cliff-Vesting-Regelung (z. B. 1 Jahr Cliff, 4 Jahre Vesting), bei der ungevestete Anteile beim Ausscheiden zurückfallen. Der Steueraufschub gilt grundsätzlich bis zum Liquiditätsereignis, mit gewissen Ausnahmen bei längerem Halten nach dem Ausscheiden.

Brauche ich für eine FlexCo einen anderen Steuerberater?

Nein, jede österreichische Steuerberatung kann eine FlexCo betreuen. Steuerlich verhält sie sich wie eine GmbH. Spezialwissen ist nur bei der Strukturierung des UWA-Programms gefragt, hier lohnt sich eine spezialisierte Anwältin oder ein erfahrener Startup-Steuerberater.

Ist die FlexCo bilanzpflichtig?

Ja, vollständig. Doppelte Buchführung, Jahresabschluss, Veröffentlichungspflicht im Firmenbuch ab gewisser Größe. In dieser Hinsicht gibt es keine Erleichterung gegenüber der GmbH.

Kann ich später wieder zurück auf eine GmbH wechseln?

Ein Rückwechsel von FlexCo zu GmbH ist möglich, aber selten praktisch sinnvoll. Wer die FlexCo bewusst gewählt hat, will in der Regel die UWA-Struktur nicht aufgeben. Praktisch wichtiger: Die FlexCo ist explizit darauf ausgelegt, mit dem Unternehmen mitzuwachsen, ein Wechsel ist normalerweise nicht nötig.

Quellen und weiterführende Information

Vertiefend bei basis08: