Start-Up-Förderungsgesetz
Gesetz von 2024 zur steuerlichen Begünstigung von Mitarbeiterbeteiligungen.
Das Start-Up-Förderungsgesetz wurde Anfang 2024 beschlossen und führt eine begünstigte steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen an Start-up-Unternehmen ein. Kernelement: Die Versteuerung erfolgt nicht beim Erhalt der Anteile, sondern erst bei Verkauf oder Ausscheiden („Dry-Income" wird vermieden). Voraussetzungen sind unter anderem das Alter des Unternehmens (max. zehn Jahre), eine Mitarbeiterzahl unter 100 und ein Umsatz unter 40 Mio. € pro Jahr.
Vertiefung
Mehr Praxisdetails findest du im ausführlichen Leitfaden.
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